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Lockerungen beim Ladenschluss in Bayern

Während in vielen Bundesländern bereits seit Jahren Öffnungszeiten bis 22 Uhr gesetzlich erlaubt sind, schließen die Geschäfte in Bayern bereits um 20 Uhr.

Dies ändert sich auch nicht durch das neue bayerische Ladenschlussgesetz, welches laut Arbeitsministerin Ulrike Scharf unnötige Bürokratie abbaut, moderne Leitregeln liefert und gleichzeitig Beschäftigte schützt.

 

Belebung der Innenstädte durch häufigere Einkaufsnächte

Während sich an der Öffnungszeit im Regelfall nichts ändert, können bayerische Städte und Gemeinden nun pro Jahr bis zu acht längere anlasslose Einkaufsnächte durchführen. An diesen Abenden darf der Handel bis 24 Uhr seine Waren verkaufen. Um den bürokratischen Aufwand zu verringern, entfällt hier die Pflicht, die Einkaufsnacht im Vorfeld von den Bezirksregierungen genehmigen zu lassen. Diese Einkaufsnächte können laut Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger dazu beitragen, Innenstädte wieder verstärkt zu beleben.

 

Verbesserte Nahversorgung durch digitale Kleinstadtsupermärkte

Digitale Kleinstadtsupermärkte dürfen auch in Zukunft weiter an Werktagen 24 Stunden und an Sonn- und Feiertagen teils eingeschränkt geöffnet haben. Auch wenn das neue Ladenschutzgesetz rechtliche Änderungen für digitale Kleinstadtsupermärkte vorsieht, gibt es für Kunden keine spürbare Veränderung.

Bislang wurden digitale Kleinstadtsupermärkte als reine Warenautomaten angesehen, welche jedoch nach der aktuellen Rechtsprechung nun ebenfalls unter das Ladenschlussgesetz fallen würden und bereits um 20 Uhr schließen müssten. Um dies zu vermeiden und dadurch vor allem in ländlichen Räumen trotz Arbeitskräftemangel die Nahversorgung zu verbessern, beschloss das Kabinett eine Ausnahme zu gestatten, welche die durchgehende Öffnung an Werktagen erlaubt. Den zeitlichen Rahmen für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen darf jede Gemeinde selbst bestimmen, wobei der Rahmen zwischen acht und 24 Stunden liegt.

 

Aiwanger begrüßt das neue Ladenschlussgesetz

Bayerns Wirtschaftsminister Huber Aiwanger begrüßt die neuen Regelungen, mit welchen auch die Koalitionsvereinbarung umgesetzt wurde. Diese erweiterten Öffnungszeiten können zwar auch keine schlechte Konjunkturlage drehen, sie setzen jedoch für den Handel ein positives Zeichen. Aiwanger begrüßt dabei das Festhalten an der 20-Uhr Grenze mit der Argumentation, dass bei einer längeren regulären Ladenöffnung der Umsatz nicht steigen würde. Die Ware würde stattdessen über einen längeren Zeitraum hinweg verkauft werden, was höhere Kosten mit sich bringen würde. Trotzdem wird dem Einzelhandel zukünftig erlaubt, an vier individuellen Zeitpunkten – zusätzlich zu den Einkaufnächten in Gemeinden – länger als 20 Uhr zu öffnen.

 

Nicht nur positive Rückmeldung für die Neuerungen

Lob für das neue Gesetz gibt es jedoch nicht von allen Seiten. Martin Hagen bezeichnete die Neuerungen als „lächerliches Reförmchen“ und betonte, dass die FDP sich weiterhin für flexiblere Öffnungszeiten – auch nach 20 Uhr – einsetzen werde.

Kritik in die entgegengesetzte Richtung kam aus der SPD. Ronja Endres, Vorsitzende der Bayern SPD beurteilt das neue Gesetz als „schlimme Nachricht für alle, die im Einzelhandel tätig sind“. Sie wirft dem Ministerium fehlendes Erbarmen für bayerische Arbeitnehmer vor.

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