Umfragen zeigen: 61 Prozent der bayerischen Unternehmen sehen aktuell den Fachkräftemangel als größtes Risiko für die bayerische Wirtschaft. Dies geht unter anderem auf die bisherige Einwanderungspolitik in Berlin zurück. Nach einer jahrzehntelangen, kontroversen Debatte zu dem Thema wurde im Bundestag vergangenen Freitag endlich ein Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften beschlossen – das erste in Deutschland überhaupt. Das Gesetz zielt darauf ab, Deutschland für qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Ausland attraktiver zu machen. Der Migrationspakt regelt außerdem die umstrittene Frage über das Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen in Ausbildungsberufen.
Erleichterte Einwanderung von Fachkräften
Im Kern bedeutet das Gesetz in drei Punkten eine erleichterte Einwanderung für Fachkräfte. Bisher war es als Nicht-Akademiker über einen sogenannten „Engpassberuf“ wie beispielsweise in der Pflege möglich, in Deutschland zu arbeiten. Diese Regelung entfällt mit dem neuen Gesetz – künftig dürfen alle entsprechend qualifizierten Fachkräfte mit einem Arbeitsvertrag nach Deutschland kommen. Auch die Vorrangprüfung wurde gestrichen: es muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass eine deutsche oder europäische Fachkraft die Stelle hätte besetzen können. Zudem können Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung nun bis zu sechs Monate ohne gültigen Arbeitsvertrag einreisen, um einen Job zu suchen. Dies galt schon vorher für Akademiker.
Zusätzlich gibt es nun ein Gesetz für Migration, es nennt sich „Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“. Asylbewerber sollen gemäß einer Stichtagsregelung in Deutschland bleiben dürfen, vorausgesetzt sie sind vor dem 01. August 2018 nach Deutschland gekommen und erfüllen eine Reihe weiterer Anforderungen. Dazu zählen beispielsweise eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in den letzten eineinhalb Jahren von mindestens 35 Stunden, ein gesicherter Lebensunterhalt und eine mindestens einjährige Duldung des Asylbewerbers. Diese Regelung ist bis 2023 befristet. Sie soll einen rechtssicheren Aufenthalt ermöglichen und „eine Bleibeperspektive aufzeigen“, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Damit ist der Vorschlag eines „Spurwechsels“ der SPD vom Tisch: Er sah vor, dass Asylbewerber in Arbeit oder Ausbildung automatisch zu Fachkräfteeinwanderern werden. Trotzdem zeigt sich die bayerische Wirtschaft erfreut über die Entwicklung: Die mit der Stichtagsregelung geschaffene Rechtssicherheit helfe den zahlreichen Handwerksunternehmen, die Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen, betont Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT).
Bedeutung für bayerischen Arbeitsmarkt bleibt abzuwarten
Die künftige Bedeutung des neuen Zuwanderungsgesetzes für den bayerischen Arbeitsmarkt bleibt abzuwarten. Grundsätzlich wird der Migrationspakt als ein Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Eberhard Sasse, Präsident der Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) zeigt sich optimistisch: „Der strukturelle Fachkräftemangel ist eines der größten Zukunftsthemen der bayerischen Wirtschaft und trifft den Mittelstand besonders stark. Endlich bekommen die Betriebe neue Möglichkeiten, qualifizierte Mitarbeiter im Nicht-EU-Ausland anzuwerben“, so Sasse. Eine solche Möglichkeit eröffnet sich speziell im IT-Bereich: Fachkräfte dürfen nun ohne formalen Qualifikationsnachweis einwandern, sofern sie eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen können. Dies wirkt dem besonders hohen Fachkräftemangel im IT-Bereich entgegen und treibt Deutschlands Digitalisierung voran.
Mangelnde Effektivität und Bürokratie-Hürden
Viele Stimmen kritisieren dennoch die Regelung als Weichspüler-Version, die keine echte Verbesserung für die Arbeitsmarktsituation bedeutet, und unnötig Bürokratie-Hürden aufrechterhält. Die Experten des IAB-Forschungsinstituts (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) sind skeptisch, dass die Regelung wirklich effektiv ist. Die hohen Anforderungen an die Sprachkenntnisse sind dabei ein Problem. Deutsch ist eben keine Weltsprache und wird im außereuropäischen Ausland an Schulen oft nicht angeboten. Die Experten kritisieren auch wie schwierig es ist, den beruflichen Abschluss in Deutschland anerkennen zu lassen. Derzeit befassen sich 1500 verschiedene Stellen in Deutschland mit der Frage, welche ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen gleichzusetzen sind.
Bitkom-Präsident Achim Berg konstatiert: „Wichtig ist, was jemand wirklich kann und ob er die an ihn gestellten Anforderungen erfüllt. Das können die Unternehmen am besten beurteilen, und zwar völlig unabhängig von Urkunden mit amtlichem Stempel.“. Eine Öffnung des Arbeitsmarktes in diesem Sinne bleibt abzuwarten, wäre jedoch sehr zu begrüßen.