Das Fahrrad bietet sich im Sommer als praktisches Fortbewegungsmittel zur Arbeit an. Schließlich gibt es angenehmeres, als im überhitzten Auto auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause im Stau zu stehen. Vor allem in Großstädten wären kurze Arbeitswege mit dem Fahrrad umweltfreundlich und günstig möglich.
Für Arbeitnehmer also eine gute Möglichkeit, vom Dienstwagen umzusteigen und stattdessen den Arbeitgeber ein Dienstfahrrad bezahlen zu lassen. Dafür gewährt der Staat noch dazu einen ordentlichen Zuschuss, denn seit 2012 hat er ein Dienstfahrrad einem Dienstwagen gleichgestellt. Das heißt, Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ein individuelles Fahrrad, E-Bike oder S-Pedelec als Dienstfahrrad anbieten und damit ihre Motivation und Gesundheit steigern.
Aber auch wenn der Chef die Kosten eines Fahrrads nur zum Teil oder gar nicht übernehmen will, sind Ersparnisse möglich: Wer sich ein neues Fahrrad kaufen will, least das Bike einfach nach Absprache mit dem Chef über die Firma. Die Leasingrate wird direkt vom Gehalt abgezogen. Das kostet den Arbeitgeber keinen Cent. Die Arbeitgeber haben dadurch also keine Kosten und nur einen geringen Aufwand.
Als mögliches Dienstfahrrad kommt grundsätzlich jedes Fahrradmodell in Frage. Ob ein 3000-Euro-Rennrad, ein E-Bike oder ein Mountainbike. Hinzu kommt, dass jemand, der ein Dienstrad hat, damit nicht unbedingt jeden Tag zu Arbeit fahren muss. Auch können Angestellte sogar zusätzlich noch einen Dienstwagen haben.
Inzwischen gibt es mehrere Unternehmen, bei denen Firmen Dienstfahrräder für ihre Angestellten leasen können. Dabei muss immer der Arbeitgeber zuerst einen Rahmenvertrag mit dem Anbieter unterzeichnen. Manche arbeiten nur mit bestimmten Marken zusammen, bei anderen können sich die Angestellten bei einem Vertragspartner ihr gewünschtes Rad selber aussuchen. Beim Leasingvertrag ist zusätzlich meistens eine Diebstahlversicherung sinnvoll.
Steuervorteile nutzen
Sowohl die Leasingrate als auch die Versicherungsbeiträge für das Fahrrad mindern in diesem Fall das Bruttogehalt. Außerdem muss der Arbeitnehmer ein Prozent des Listenpreises pro Monat versteuern. Dadurch schrumpft das Einkommen auf dem Papier- aber die Steuerlast wird gesenkt.
Außerdem kann der Arbeitnehmer das geleaste Rad beispielsweise nach drei Jahren Nutzungszeit für wenig Geld kaufen, um sich einen hohen Anschaffungspreis zu sparen. Auch davor kann er das Dienstfahrrad uneingeschränkt privat nutzen.
Ansonsten können Nutzer von Dienstfahrrädern bei der Steuererklärung die tatsächlichen Kosten absetzen, etwa die Anschaffungskosten verteilt auf die Nutzungsdauer entsprechend dem beruflichen Nutzungsanteil. Zudem können Fahrradfahrer weiterhin die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer ansetzen. Alternativ kann der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führen und die tatsächlich gefahrenen Dienstwege angeben.
Mit dem Fahrrad am schnellsten
Es zeigt sich also, dass mit einem Dienstfahrrad einiges an Sparpotenzial besteht. Darüber hinaus besteht ein ganz praktischer Nutzen:
Der Wegevergleich des Umweltbundesamtes hat nämlich ergeben, dass im Stadtverkehr Fahrräder für Entfernungen von bis zu sechs Kilometern und Pedelecs sogar für Entfernungen von bis zu zehn Kilometern das schnellste Verkehrsmittel sind. Die Hälfte aller Autofahrten ist dem Umweltbundesamt zufolge jedoch sogar kürzer als fünf Kilometer. Hieraus ergibt sich ein enormes Verlagerungspotenzial von Pkw-Fahrten auf das Fahrrad oder das Pedelec.
Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Nur weil es in der Firma Dienstwagen gibt, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Dienstfahrrad hat. Grundlage für solche Angebote sind nach wie vor Absprachen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.