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Mittelstand und Bundesregierung gegen europaweite Veröffentlichung von Geschäftsdaten

Um Steuervermeidungstricks multinationaler Unternehmen zu verhindern, plant die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Veröffentlichung sensibler Geschäftsdaten. Denn wenn die Firmen diese Daten veröffentlichen müssen, können sie weniger vertuschen, so die Hoffnung der Brüsseler Behörde. Finanzbehörden, Medien und andere hätten dadurch einen besseren Einblick in Dinge, die bisher geheim sind. Künftig sollen deshalb alle größeren Unternehmen dazu verpflichtet werden, auf ihrer Firmen-Homepage sensible Firmendaten ins Internet zu stellen, zu deren Veröffentlichung die meisten Mittelständler in Deutschland bislang nicht verpflichtet sind. Dazu gehören beispielsweise der jährliche Vorsteuergewinn, die zu zahlende Ertragssteuer in allen Ländern, in denen die Unternehmen Niederlassungen haben oder der einbehaltene Gewinn. Sollte die Regelung tatsächlich kommen, hätten Wettbewerber in aller Welt leicht Zugang zu bisher vertraulichen Geschäftsdaten. „Damit würden Wettbewerber gestärkt und europäische Arbeitsplätze gefährdet“, warnt die Stiftung Familienunternehmen in einem noch unveröffentlichten Positionspapier. Bisher sind Unternehmen mit einem Konzernnettoumsatz von mehr als 750 Millionen Euro im Jahr betroffen.

Stiftung Familienunternehmen und Bundesregierung gegen EU-Pläne

Die deutschen Familienunternehmen lehnen solche eine Veröffentlichungspflicht entschieden ab und fordern von der Bundesregierung, die EU-Richtlinie zu verhindern und politisch mehr Druck auszuüben. „Die Bundesregierung darf nicht zulassen, dass Firmen im internationalen Wettbewerb durch EU-Regelungen geschwächt werden“, fordert Rainer Kirchdörfer, Chef der Stiftung Familienunternehmen. Zwar hat sich die Bundesregierung bereits gegen die EU-Pläne gestellt, doch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist im EU-Ministerrat in der Minderheit. Frankreich und Italien sind für die Pläne und so könnte die Richtlinie noch in diesem Jahr mit qualifizierender Mehrheit im Rat beschlossen werden. Zwar hätte die Bundesregierung mit einer förmlichen Rüge protestieren können, doch dafür ließ sie die Frist bereits verstreichen.

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