Ein weiteres mittelständisches Unternehmen reichte nun Klage gegen die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 ein. Das Unternehmen MyFlux möchte mit einer Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Ansbach gegen den von der Regierung von Mittelfranken ausgestellten Rückforderungsbescheid vorgehen.
Zugeständnisse der Staatsregierung
Die Rückzahlungsaufforderung der Soforthilfen aus dem Jahr 2020 beschäftigt den bayerischen Mittelstand seit letztem Herbst. Nicht nur war man von einer Rückforderung an sich überrascht, auch das ursprünglich notwendige Online-Rückmeldeverfahren sorgte für Verwirrung. In der Zwischenzeit räumte die bayerische Regierung die Möglichkeit zur Ratenzahlung, sowie den Erlass der Rückzahlung unter bestimmten Umständen ein und die Frist zur Teilnahme an besagtem Online-Verfahren wurde auch verlängert. Im Juli folgte schließlich die Mitteilung, es sei nun nicht mehr nötig das Online-Rückmeldeverfahren zu durchlaufen. Auf einer Überprüfung und gegebenenfalls einer Rückzahlung besteht die bayerische Staatsregierung jedoch weiterhin.
Nicht die erste Klage
Die nun eingereichte Klage ist nicht die Erste: Bereits Ende Mai hatte ein mittelständisches Unternehmen gegen das Online-Rückmeldeverfahren Klage eingereicht. Das Urteil steht noch aus. Der Mittelstand begrüßt nun auch diese Klageeinreichung, da es eine weitere Möglichkeit ist Klarheit für die Unternehmen zu schaffen, so Achim von Michel, Politikbeauftragter des BVMW in Bayern. Viele Unternehmen hätten nach der Pandemie mit den Auswirkungen von Lieferketten-Problemen und gestiegenen Energiekosten zu kämpfen. Von Michel betont daher, dass es für den bayerischen Mittelstand wichtig sei das gesamte Rückmeldeverfahren auszusetzen, bis es Klarheit durch rechtssichere Urteile gäbe.