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Neue Testregelungen stellen Unternehmen vor große Probleme

Die neuen Testregelungen, die auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August beschlossen wurden, könnten viele Unternehmen vor große Probleme stellen. Denn ab Mitte Oktober sollen die bislang kostenlosen Corona-Tests eingestellt werden. Da bis zu diesem Zeitpunkt alle Bürger ein Impfangebot erhalten haben sollen, sei es nicht mehr tragfähig, die Tests aus Steuergeldern zu finanzieren, so die Ministerpräsidenten. Nur Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie die unter 12-Jährigen, für die es noch keinen Impfstoff gibt, werden auch nach dem Oktober-Stichtag kostenlose Tests erhalten. Unternehmen kann diese Neuregelung große Schwierigkeiten bereiten: sie befürchten, dass künftig weniger Menschen in Restaurants gehen oder in Hotels übernachten.  

Corona-Tests ab Inzidenz von 35 verpflichtend 

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz wurde nicht nur das Ende der kostenlosen Corona-Tests beschlossen, sondern auch die Regel aufgestellt, dass künftig bereits bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 Testnachweise beispielsweise für den Gang ins Restaurant, ins Kino oder ins Museum verpflichtend sind. Durch das Ende der kostenlosen Tests sollen bisher Ungeimpfte zusätzlich animiert werden, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Auch wenn das keine vollständige Impfpflicht ist, so ist es zumindest eine durch die Hintertür. Denn viele Menschen, die den Impfungen kritisch gegenüberstehen und häufigere Corona-Tests nicht bezahlen können, werden so dazu gedrängt, sich impfen zu lassen. Wenn sie sich nicht impfen lassen, müssen sie in Zukunft mit der Konsequenz leben, von zahlreichen Lebensbereichen ausgeschlossen zu werden. 

Unternehmen fürchten Einbußen und Aufwand 

Unternehmen fürchten deswegen einen Rückgang ihrer Kunden und infolgedessen Umsatzeinbußen. Erneute wirtschaftliche Verluste für Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie sowieso kurz vor dem Existenzverlust stehen, könnten für einige das endgültige Aus bedeuten. Hinzu kommt die Aufgabe, am Eingang zu kontrollieren und sicherzustellen, dass nur Personen mit einem Impfnachweis, einem Genesen-Zertifikat oder einem negativen Testergebnis zum Beispiel das Museum oder das Hotel betreten. Hier werden vermutlich zunehmend Unternehmen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ausschließlich geimpften und genesenen Personen den Zutritt gewähren, um den Aufwand zu reduzieren. Schon jetzt haben sich zwei Hoteliers in Garmisch-Patenkirchen und Regensburg dazu öffentlich geäußert: In diesen Betrieben dürfen dann nur noch Personen übernachten, die entweder geimpft oder genesen sind. Eine Ausnahme soll es lediglich für Kinder unter 18 Jahren geben, diese dürfen auch mit einem negativen Testergebnis im Hotel übernachten.  

Insgesamt könnte es sich als Fehler erweisen, dass die Bundesregierung eine Impfpflicht bereits zu Beginn der Pandemie kategorisch ausgeschlossen hat. Denn jetzt gibt es de facto eine Impfpflicht durch die Hintertür, und viele Menschen sehen sich in ihrer Wahlfreiheit, ob sie sich impfen lassen wollen oder nicht, zunehmend bedrängt. Ob sich Menschen aufgrund der Neuregelung daher tatsächlich in großer Anzahl zum Impfen überreden lassen, bleibt fraglich.

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