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Neustarthilfe Plus soll Soloselbständige aus der Krise führen

Seit dem 16. Juli können Anträge für die Neustarthilfe Plus gestellt werden. Diese wurde im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus von der Bundesregierung bereits im Juni angekündigt und soll vor allem Soloselbständigen helfen, die nächsten Monate wirtschaftlich zu überstehen. Der Bedarf scheint hoch zu sein, denn schon drei Tage nach dem Start der Beantragung sind fast 7300 Anträge bei den Behörden eingegangen.

Neustarthilfe Plus nicht nur für Soloselbständige

Die Neustarthilfe Plus richtet sich in erster Linie an Soloselbständige, aber auch an Ein- und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und kurzfristig Beschäftigte in den darstellenden Künsten, die in den Monaten Juli bis September 2021 aufgrund der Corona-Krise wirtschaftliche Einbußen zu befürchten haben. Zusätzlich müssen die Antragsteller ihre Selbständigkeit im Haupterwerb durchführen und dürfen höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen. Darüber hinaus müssen die Antragsteller vor dem 1. November 2020 selbständig gewesen sein und dürfen die Überbrückungshilfe III nicht in Anspruch genommen haben. Die Neustarthilfe richtet sich aber sowieso an Betroffene, die aufgrund geringer Fixkosten kaum von der Überbrückungshilfe III profitieren und sie deswegen nicht beantragt haben. Daher dürfte diese Einschränkung zur Antragstellung kein Problem darstellen.

Soloselbständige erhalten maximal 4500 Euro

Die Neustarthilfe Plus beinhaltet eine einmalige Zahlung von 50 Prozent des dreimonatigen Referenzumsatzes. Dieser bezieht sich auf den durchschnittlichen Monatsumsatz aus dem Jahr 2019. Die maximale Auszahlung liegt für Soloselbständige bei 4500 Euro und für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bei 18.000 Euro. Die Neustarthilfe Plus wird im Voraus ausgezahlt und ist somit als Liquiditätsvorschuss zu verstehen. Erst nach Ablauf des Förderzeitraums wird berechnet, auf wieviel Geld der Antragssteller tatsächlich Anspruch hat. Sollten die Umsatzeinbußen von Juli bis September 60 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum betragen, darf der Antragsteller die Auszahlungen komplett behalten. Sollten die Umsatzeinbußen aber bei unter 60 Prozent liegen, muss ein Teil des Vorschusses wieder zurückbezahlt werden. Vollständig zurückgezahlt werden muss der Vorschuss, wenn der Umsatzeinbruch bei unter 10 Prozent liegt.

Diese Art des Finanzierungsprogramms könnte dazu führen, dass einige Antragsberechtigte keinen Antrag auf Unterstützung stellen. Denn die Aussicht, Teile des Vorschusses wieder zurückzahlen zu müssen, könnte bei einigen Selbständigen für Verunsicherungen sorgen.

Kritik an Kurzfristigkeit der Verlängerung

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßte die Verlängerung der Überbrückungshilfen und die Einführung der Neustarthilfe Plus. Allerdings kritisierte er die Kurzfristigkeit der Maßnahmen. Denn laut Aiwanger wird es Selbständige geben, die noch bis Dezember 2021 auf Hilfen angewiesen sein werden. Für sie bietet die Neustarthilfe Plus daher keine langfristige Perspektive. Aiwanger fordert deswegen ein längeres Hilfsmaßnahmenprogramm, das mindestens bis Dezember dauert.

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