Es wird keine Ausnahme geben: Künftig müssen Rechnungen binnen 30 Tagen beglichen werden. Die Bundesregierung lehnte einen Antrag des Bundesrats ab, beispielsweise für die Automobilindustrie eine Verlängerung der Zahlungsfrist zu billigen. Richten Sie Ihre AGBs darauf ein. Das neue Gesetz wird wohl noch vor der Sommerpause des Bundestags gültig.
Quelle: IBFW