Ab dem 1. Februar 2014 gibt es einen einheitlichen Euro-Zahlungsraum, der insgesamt 32 Staaten umfasst. Um am Zahlungsverkehr im Euro-Zahlungsraum teilnehmen zu können, ist eine Umstellung auf SEPA unabdingbare Voraussetzung, wobei SEPA die Abkürzung für Single Euro Payments Area ist. Ziel der SEPA-Umstellung ist eine europaweite Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs, um Unternehmen den grenzüberschreitenden Geldtransfer zu erleichtern. Für Geschäftsleute bedeutet das, dass Kreditinstitute ab dem 1. Februar 2014 nur noch den Zahlungsverkehr abwickeln, der den SEPA-Vorgaben entspricht. Ab diesem Zeitpunkt ist die SEPA-Umstellung Gesetz mit der Folge, dass bisherige Zahlungsverfahren nicht mehr genutzt werden können. Worauf es bei der SEPA-Umstellung ankommt und warum Sie schon heute damit beginnen sollten, erfahren Sie hier
Was sich mit der SEPA-Umstellung ändert und warum
Von der SEPA-Umstellung betroffen sind Unternehmen, Organisationen, Behörden, Selbstständige, Freiberufler, Vereine sowie Bank- und Finanzinstitute innerhalb der EU, die Lastschriften und Überweisungen im Bereich des Zahlungsverkehrs nutzen. Die Folge der Umstellung ist, dass die in Deutschland bisher übliche Kennung aus Bankleitzahl und individueller Kontonummer durch einen 22-stelligen Code ersetzt wird. Ab dem 1. Februar 2014 ist die SEPA-Umstellung gesetzlich vorgeschrieben und damit Pflicht. Mit der Umstellung der Software für die Buchhaltung und der Kontodaten sollten Sie schon jetzt beginnen. Denn die Umstellung der Unternehmens Software wird einige Zeit in Anspruch nehmen, da die neue SEPA-Kennung über ein spezifisches Datenformat verfügt. Ebenfalls verpflichtend ist die Verwendung des XML-Nachrichtenformats für die Datenübertragung nach ISO 20022, das die Umstellung auf das neue Zahlungsverfahren erst möglich macht.
Die wichtigsten Änderungen
Wer bislang per Überweisung oder Lastschrift Geld von einem Konto auf ein anderes Konto transferieren wollte, benötigte dazu eine Kontonummer sowie die Bankleitzahl des jeweiligen Bankinstitutes. Sie werden ersetzt durch den BIC (Business Identifier Code), der dem Namen der ausstellenden Behörde entsprechend oftmals auch SWIFT-Code genannt wird, und durch die IBAN (International Bank Account Number). Bei zusammen enthalten die neuen Kontoinformationen, die unter SEPA nötig sind, um ein Konto eindeutig zu identifizieren. Im innerdeutschen Raum wird der BIC ab dem 31. Januar 2014 entbehrlich, da die IBAN bereits eine Länder- und Bankenkennung enthält. Für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr bleibt der BIC noch bis zum 31. Januar 2016 im Einsatz. Der Vorteil von grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen liegt vor allem im günstigeren Preis und in der höheren Geschwindigkeit des Geldtransfers. Einzugsermächtigungen und Abbuchungsverfahren werden künftig unter SEPA als SEPA-Basis-Lastschrift und als SEPA-Firmen-Lastschrift bezeichnet. Aufgrund noch ausstehender Sondervereinbarungen bleibt das elektronische Lastschriftverfahren, das unter anderem im Einzelhandel verwendet wird, noch von einer Änderung unberührt.
Software rechtzeitig auf SEPA umstellen
Tatsächlich haben noch nicht einmal ein Viertel der Betroffenen mit der SEPA-Umstellung begonnen, sodass kurz vor dem 1. Februar 2014 mit einem Riesenstau zu rechnen ist, dessen Folgen gravierend sein können. Berater, die bei der Umstellung helfen, können knapp werden. Es bleibt kaum noch Zeit, die umgestellte Businesssoftware zu testen, geschweige denn Fehler zu korrigieren. Dadurch kann es zu Zahlungsverzögerungen kommen, was zu einer reduzierten Liquidität führen kann und möglicherweise Existenzen gefährdet. Der erste Weg in Richtung SEPA-Umstellung führt Sie zu Ihrer Hausbank, mit der Sie gemeinsam die einzelnen Schritte klären können. Tatsächlich ist der Umstellungsprozess vielschichtig, da Stammdaten und Prozesse angepasst, Geschäftspapiere und Allgemeine Geschäftsbedingungen überarbeitet sowie Zahlungsverfahren umgestellt werden müssen. Weitere nützliche Informationen zur Umstellung finden Sie auch auf der eigens eingerichteten SEPA Sonderseite von Lexware oder auf der offiziellen Internetseite der Deutschen Bundesbank www.sepadeutschland.de in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen.
Bildnachweis: Thorben Wengert, pixelio.de
1 Kommentare
Seit dem 1. August läuft SEPA ja nun und ab 2016 betrifft es auch alle Privatpersonen. Je eher sich auch diese mit einer Umstellung befassen, umso eher kann man auf eventuelle Probleme eingehen. Es sollte also im Interesse eines jeden sein, sich hier um eine reibungslose Umstellung zu bemühen.