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Teure Umstellungen: Mehrwertsteuersenkung stellt Handel vor Probleme

Die von der Wirtschaft generell begrüßte Mehrwertsteuersenkung als Teil des milliardenschweren Konjunkturpaketes hat auch eine Schattenseite: Die Umstellung ist für zahlreiche Einzelhändler teuer. Kassensysteme müssen umgestellt, Preisschilder ersetzt und Werbung neugestaltet werden. Nach sechs Monaten folgt dann die nächste Umstellung, wenn die Steuer wieder auf ihrem alten Niveau liegen soll. Die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung auf Zeit sorgt daher für Diskussionen: Der Handel kritisiert, dass durch die Umstellung der Kassensysteme und die neue Preisauszeichnung sogar Insolvenzen drohen.

Wird die Steuersenkung an Verbraucher weitergegeben?

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, geht grundsätzlich davon aus, dass der Einzelhandel die von Juli an von der Bundesregierung geplante Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent transparent weitergeben wird, da der Wettbewerb sehr hoch ist. Marktführer wie Rewe, Edeka und Discounter wie Aldi, Lidl oder Netto hatten bereits angekündigt, die gesenkte Mehrwertsteuer in Form von Preissenkungen an die Kunden weitergeben zu wollen. Doch bei Modehändlern, Möbelverkäufern und anderen Einzelhändlern außerhalb der Lebensmittelbranche überwiegt noch die Zurückhaltung. Denn durch die Mehrwertsteuersenkung kommen auf den Einzelhandel hohe Kosten zu. „Der Einzelhandel müsste für die Umstellung der Kassen sowie für eine vollständig neue und vorübergehende Preisauszeichnung einen hohen zweistelligen Millionenbetrag investieren“, sagt Genth.

Im Schnitt hat ein Lebensmittel-Supermarkt rund 15.000 Artikel, ein SB-Supermarkt 40.000 Artikel im Verkauf. „Wenn alle Produkte umgezeichnet werden und dies in hunderten Filialen, dann kostet dies einen Konzern bereits mehrere Millionen Euro“, betont Genth. Viele Produkte im Non-Food-Bereich – wie Kleidung – würden dem Handel zudem bereits mit Preisetiketten geliefert. „Insofern wird eine Umzeichnung jedes einzelnen Artikels schwierig und macht wohl keinen Sinn“, so Genth. Doch das heißt nicht automatisch, dass keine Steuersenkung erfolgt.

Rechnungsrabatt als Lösung

Juristisch ist es nämlich möglich, dass die Mehrwertsteuerreduzierung auch erst an der Kasse erfolgt. Beim so genannten „Rechnungsrabatt“ würden die Preise der einzelnen Artikel wie bisher am Regal ausgeschildert und die Vergünstigung erst an der Kasse berechnet. „Man kann den Gesamtpreis an der Kasse entsprechend reduzieren. Das ist juristisch und verbraucherrechtlich möglich“, so Genth. Allerdings müsse sich zeigen, ob es bei den Kunden dafür Akzeptanz gebe oder ob dann eine mangelnde Preistransparenz bemängelt werde. Fest steht, die Mehrwertsteuersenkung wird wohl nicht immer reibungslos durchgeführt werden können.

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