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Überbrückungshilfe III und Neustarthilfen für Soloselbständige laufen an

Die bereits vor Wochen angekündigten Hilfsgelder aus dem Programm der Überbrückungshilfe III fließen bald. Damit sollen die zahlreichen angeschlagenen Unternehmen und Selbständige in den von pandemiebedingten Schließungen betroffenen Branchen unterstützt werden. Noch im Februar sollen die ersten Abschlagszahlungen aus dem Programm geleistet werden.

Bisherige Hilfen kommen nur schleppend an

Bisher kamen zugesagte Hilfsgelder wie die November- und Dezemberhilfen bei den Unternehmen nur schleppend an: Bei den Hilfen für November und Dezember wurden bislang sechs Milliarden Euro an Abschlagszahlungen und regulären Auszahlungen überwiesen. Doch 15 Milliarden Euro hatte die Bundesregierung ursprünglich allein für die Novemberhilfe bereitgestellt.

Beantragung seit 10. Februar möglich

Die Überbrückungshilfe III sieht nun Ausgleichszahlungen für Fixkosten in den Monaten bis Juni 2021 vor, wenn die Unternehmen Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent vorweisen können. Anträge für die dritte Phase der Überbrückungshilfe können bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Die Antragstellung ist seit dem 10. Februar 2021 möglich und noch bis zum Ende des Monats sollen Abschlagszahlungen gewährt werden. Die Bewilligung im regulären Verfahren startet voraussichtlich im März 2021. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen. Die Schwelle für Großunternehmen solle aber demnächst wegfallen, meinte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU), nach dem heutigen Wirtschaftsgipfel. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt durch prüfende Dritte wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer.

Neustarthilfe: bis zu 7.500 Euro für Selbständige

Mit der Überbrückungshilfe III ist auch ein Hilfsprogramm für Soloselbständige verbunden: Die Beantragung der sogenannten Neustarthilfen soll laut Bundesfinanzministerium ab sofort ebenfalls möglich sein. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Die Förderhöhe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes in 2019, maximal aber 7.500 Euro. Eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nicht möglich. Der Antrag kann direkt gestellt werden. Die Auszahlung der Neustarthilfe soll bereits wenige Tage nach der Antragstellung erfolgen. Anträge für die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe können hier online gestellt werden.

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