Angesichts steigender Inzidenzen und der neuen Corona-Variante Omikron erwarten viele Experten einen harten Corona-Winter. Das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium der geschäftsführenden Bundesregierung haben sich daher darauf verständigt, die Überbrückungshilfe III für Unternehmen bis März 2022 zu verlängern. Das Gleiche gilt für das Kurzarbeitergeld und die Neustarthilfe für Selbständige. Betroffene Unternehmen aus der Gastronomie und Hotellerie sowie Schaustellern wird durch diese Überbrückungshilfe die benötigte Liquidität zur Verfügung gestellt, um die nächsten Monate finanziell zu überstehen.
Bis zu 90 Prozent der Fixkosten werden erstattet
Der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gab am 24.11. die Details der Überbrückungshilfe IV bekannt. So sollen weiterhin diejenigen Unternehmen unterstützt werden, die aufgrund der Corona-Pandemie Umsatzeinbußen von 30 Prozent und mehr gegenüber dem gleichen Monat im Jahr 2019 erlitten haben. Ebenso verlängert wird die Neustarthilfe Plus für Selbständige. Diese können für den Förderungszeitraum bis März 2022 monatlich bis zu 1500 Euro erhalten. Neu ist, dass Unternehmen nur noch bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet bekommen und nicht mehr bis zu 100 Prozent wie bei der Überbrückungshilfe III. Diese Entscheidung wurde auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs getroffen. Zusätzlich erhalten Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben, einen Eigenkapitalzuschuss von 30 Prozent.
Gerade die Aussteller von Weihnachtsmärkten sollen durch die Verlängerung der Hilfsangebote unterstützt werden. Durch die kurzfristige Absage der Christkindlmärkte in einigen Bundesländern wie Bayern und Sachsen erleiden diese große finanzielle Verluste. Standbetreiber können bereits jetzt die Überbrückungshilfe III Plus in Anspruch nehmen, die besonders für die Abschreibung auf verderbliche Ware relevant ist. Im Rahmen der Überbrückungshilfe IV wird Ausstellern zusätzlich der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss erleichtert. Sie müssen nun nur noch für einen Monat Umsatzeinbußen von mindestens 50 Prozent nachweisen. Außerdem erhalten sie einen Eigenkapitalzuschuss von 50 Prozent.
Aiwanger begrüßt Verlängerung der Überbrückungshilfen
Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte eine Verlängerung der Hilfen gefordert und begrüßte nun die Entscheidung vom Bund, finanziell geschwächte Unternehmen weiterhin zu unterstützen. „Das System der bundesweiten Überbrückungshilfen hat sich bestens bewährt und den bayerischen Betrieben bisher über 8 Milliarden Euro gebracht. Gerade auch die Einführung des Eigenkapitalzuschusses als Kompensation eines Unternehmerlohnes hat bei vielen für Entspannung gesorgt“, so Aiwanger.
Allerdings hat das bayerische Wirtschaftsministerium die Entscheidungen des Bundes auch zu Teilen kritisiert. Unter anderem forderte Aiwanger die Übernahme der betrieblichen Fixkosten in vollem Umfange (100 Prozent). Außerdem sollte der Eigenkapitalzuschuss auf 50 Prozent erhöht werden. Auch für die Standbetreiber der abgesagten Weihnachtsmärkte sollten die Hilfen ausgeweitet werden.
Aiwanger hofft auf die Übernahme der Ergänzungsvorschläge durch den Bund: „Ich bin zuversichtlich, dass Berlin unseren Forderungen in vielen Punkten entgegenkommen wird, um unsere Betriebe durch die aktuelle Misere zu führen.“ Denn nur durch die Ausweitung der Hilfen wird es für betroffene Unternehmen möglich sein, den erneut schwierigen Winter finanziell zu überstehen.