Viele Startups machen sich über ein Geschäftskonto Gedanken. Viele haben vielleicht schon ein eigenes Girokonto, welches jedoch nicht zu Geschäftszwecken geeignet ist. Eine Ausnahme bilden die Freiberufler. Mit einem Geschäftskonto werden die privaten und geschäftlichen Finanzvorgänge getrennt. Dies ist auch für die steuerliche Betrachtung von Interessen. Jedoch stellt sich auch die Frage, ob ein Geschäftskonto reicht oder ob mehrere Konten eröffnet werden sollten.
Die Vorteile einer Bankentrennung
Wenn Sie nur ein Geschäftskonto führen, hat dies fatale Auswirkungen, wenn die Bank aus irgendwelchen Gründen das Konto schließt. Durchaus kann es aufgrund von offenen Forderungen vorkommen, dass das Geschäftskonto nicht mehr gedeckt ist, die Bank diese Forderungen über das Privatkonto ausgleicht und gleichzeitig die Geschäftsbeziehungen kündigt. Somit sind Sie als Gewerbetreibender handlungsunfähig. Die Eröffnung eines neuen Kontos bei einer anderen Bank fällt somit schwieriger aus.
Praktisch ist es, wenn Sie sich als Gewerbetreibender bei mehreren Banken um Geschäftskonten bemühen. Empfohlen werden zwei Geschäftskonten bei unterschiedlichen Banken, zwei geschäftliche Tagesgeldkonten und natürlich ein Privatkonto. Die Tagesgeldkonten können entweder bei denselben Banken wie die Geschäftskonten liegen oder es kann sich um separate Online-Banken handeln. Damit erreichen Sie wesentlich mehr Flexibilität und auch eine größere finanzielle Freiheit. Mit einer Bankentrennung wird das vorgenannte Problem der Kontoschließung gemildert.
Sparkassen sichern die Handlungsfähigkeit
Hierzulande ist es so, dass jede Bank dem Geschäftskunden den Girovertrag kündigen darf. Ein besonderer Grund muss hierfür noch nicht einmal vorliegen. Lediglich die Sparkassen dürfen ein Konto nicht kündigen. Nach Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 09.12.2011, Aktenzeichen 2 U 20/11 handelt es sich bei einem Girovertrag um Dienste höherer Art in Form eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses. Die Bank als Vertragspartner darf ein solches Konto ohne Angabe von Gründen daher löschen, urteilten die Richter.
Es kann daher von Vorteil sein, wenn Sie als Gewerbetreibender zumindest ein weiteres Konto bei einer örtlichen Sparkasse führen, auch wenn die Gebühren dort etwas höher sind. Ohne sachliche Gründe darf die Sparkasse nach einem BGH-Urteil vom 11.03.2003, Aktenzeichen XI ZR 403/01 nach ihren AGBs einen Girovertrag nicht kündigen. Hier wird noch einmal der Vorteil einer Bankentrennung erkennbar. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie hier die Geschäftskonten im Vergleich näher untersuchen. Vielleicht finden Sie hier eine passen Zweit- oder Drittbank.
Welchen Nutzen haben zwei Tagesgeldkonten?
Unternehmer sollten zusätzlich zwei Tagesgeldkonten führen. Eines davon sollte ausschließlich für die Steuerrücklagen verwendet werden. Somit kommen Sie nicht in die Versuchung, das Geld für die Umsatzsteuer für andere Zwecke auszugeben. Darüber hinaus profitieren Sie von einer zusätzlichen, wenn auch geringen Verzinsung.
Das zweite Tagesgeldkonto lässt sich gut für Investitionsrücklagen verwenden. Ziel ist es, dass dort so viel angesammelt wird, dass damit wenigstens sechs Monate der betrieblichen Kosten überbrückt werden können. Zu den wichtigsten Vorteilen gehört, dass Sie auf Tagesgeldkonten jederzeit und in voller Höhe zugreifen können.