Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich letzte Woche auf einen fiktiven „Unternehmerlohn“ geeinigt, die sogenannte „Neustarthilfe“. Demnach sollen Soloselbstständige einen einmaligen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für diesen Dezember und die ersten sechs Monate 2021 erhalten. Damit sollen sie 25 Prozent des vergleichbaren Umsatzes aus dem Jahr 2019 ausgezahlt bekommen, wenn ihr Geschäft wegen der Corona-Pandemie um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist.
Maximal 714 Euro pro Monat
Um EU-Regeln zu entsprechen, bekommen betroffene Unternehmer – zum Beispiel aus der Kulturbranche – offiziell einen Zuschuss zu ihren Betriebskosten, doch sollen sie von der Neustarthilfe auch ihre Lebenshaltungskosten bestreiten dürfen. Die Summe soll als Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro überwiesen werden. Das entspricht maximal ungefähr 714 Euro pro Monat. Der Betrag soll sich nicht auf die Ansprüche aus der Grundsicherung auswirken, sondern zusätzlich ausgezahlt werden.
Vorschuss zusätzlich zur Novemberhilfe
Voraussetzung ist, dass der Umsatz wegen der Corona-Krise um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist. Hierfür müssen die Einnahmen von Dezember 2020 bis Juni 2021 um 50 Prozent unter denen des „siebenmonatigen Referenzumsatzes 2019“ liegen. Die Neustarthilfe wird damit als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit bei Antragstellung noch nicht feststehen. Dies bedeutet auch: Falls im Frühjahr 2021 wieder ein größerer Auftrag reinkommt, muss man die Hilfe ganz oder teilweise zurückzahlen.
Die Neustarthilfe für Dezember bis Juni 2021 kann zusätzlich zur Novemberhilfe beantragt werden, die für Soloselbstständige ebenfalls maximal 5.000 Euro beträgt. Die Hilfen für die Soloselbständigen sind damit Teil eines größeren Pakets, das die bestehenden Überbrückungshilfen bis Mitte nächsten Jahres verlängern soll und für gewisse Branchen, die bislang noch nicht davon profitieren, Verbesserungen vorsieht.
Neben der Kultur- und Eventbranche sollen auch Reisebüros weitere Unterstützung erhalten. Insgesamt rechnet das Finanzministerium für die Hilfen mit Kosten von mehr als 20 Milliarden Euro.
Antragstellung ab 2021 möglich
Anträge für die Neustarthilfe können im Rahmen der Überbrückungshilfe III gestellt werden, welche formal am 01.01.2021 beginnt. Weitere Details zur Antragstellung sollen in den nächsten Wochen feststehen.