Die Unterschrift unter einen Kaufvertrag (bei dem Schriftform vorgeschrieben ist) auf einem Tabletcomputer (i-Pad) ist nicht rechtsgültig. Das hat jetzt das OLG München entschieden (Urteil vom 04.06.2012, Az.: 19 U 771/12). Begründung: eine elektronische Aufzeichnung genügt nicht der vorgegebenen Schriftform.
(Quelle: IBWF)
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