Das Kabinett hat letzte Woche die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. Damit sollen bessere Regeln für die Prüfung von Unternehmenskäufen und Firmenübernahmen durch Investoren aus Staaten außerhalb der Europäischen Union festgelegt werden.
Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte dazu: „In den letzten Jahren haben Unternehmenserwerbe in Zahl und Komplexität deutlich zugenommen. Unser vorhandenes Prüfinstrumentarium muss darauf reagieren. Deshalb haben wir den Umfang der sektorspezifischen Prüfung erweitert und bestimmte kritische Infrastrukturen aufgenommen.“
Durch die neue Verordnung werden die Prüffristen verlängert und die Prüfung um zusätzliche Rüstungsbereiche erweitert. In Deutschland kann der Erwerb einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent an einem inländischen Unternehmen durch Investoren, die nicht aus der EU oder aus dem EFTA-Raum kommen, durch das BMWi geprüft werden. Dabei wird untersucht, ob der Erwerb die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. In besonders sicherheitssensiblen Bereichen wie Rüstung oder Kryptotechnologien wird bei allen ausländischen Investitionen geprüft, ob wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind.
Prüffristen werden erhöht und mittelbare Erwerbe mit einbezogen
Mit der beschlossenen Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wird das Prüfverfahren an die gestiegene Zahl der Firmenübernahmen angepasst. Die Prüffristen werden überwiegend von zwei auf vier Monate verlängert, um mehr Informationen einholen zu können. Dazu wird in der Verordnung klargestellt, dass auch sogenannte mittelbare Erwerbe in die Prüfung einbezogen sind. Das sind Fälle, in denen ausländische Investoren ein Unternehmen in der EU gründen, welches dann ein deutsches Unternehmen kaufen soll.
Dadurch werden solche Unternehmensübernahmen in Zukunft zumindest verzögert. Mit der neuen Verordnung sollen ausländische Investoren aber nicht ausgeschlossen werden, sondern vor allem der heimische Wettbewerb geschützt werden. „Wir bleiben eine der offensten Volkswirtschaften der Welt, aber wir achten auch auf faire Wettbewerbsbedingungen. Das sind wir unseren Unternehmen schuldig. Sie stehen oft im Wettbewerb mit Ländern, deren Wirtschaftsordnung nicht so offen ist wie unsere. Künftig sorgen Meldepflichten und ausreichende Prüffristen gerade für Unternehmen kritischer Infrastrukturen für besseren Schutz und mehr Reziprozität“, so Zypries weiter.
Verhinderung einer Übernahme bleibt hohen Hürden unterworfen
Die Prüfung von Firmenübernahmen in besonders sicherheitssensiblen Bereichen wird mit der Verordnung um zusätzliche Rüstungsunternehmen erweitert, die bestimmte Schlüsseltechnologien im Bereich der Verteidigung entwickeln oder herstellen. Aber die Möglichkeit, einen Erwerb zu untersagen, wird nicht verändert oder ausgeweitet. Dem Verhindern einer Unternehmensübernahme durch ausländische Investoren bleiben also hohe Hürden gesetzt. Die gesamte Verordnung finden Sie hier.
1 Kommentare
Aus meiner Sicht eine wichtige Verordnung. Parallel sollte aber im gleichen Maße die Unternehmensübernahme und generelle Nachfolgeregelung im heimischen Markt gefördert werden.