Die Ausübung des Direktionsrechtes durch den Arbeitgeber stellt kein Mobbing dar. Das entschied das LAG Düsseldorf (Urteil vom 26.3.2013, Az. 17 Sa 602/12).
Der Arbeitgeber hatte eine wegen Abrechnungsbetruges gekündigte Mitarbeiterin versetzt, als diese aufgrund einer Kündigungsschutzklage zurück ins Unternehmen gekommen war.
(Quelle: IBWF – Das bundesweite Beraternetzwerk für den Mittelstand)