Im Rechtsstreit um die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen hat das Verwaltungsgericht
Ansbach nun ein Urteil gesprochen und die Klage eines in Bayern ansässigen Unternehmens
abgewiesen.
Zu der mündlichen Urteilbegründung hieß es, dass die Verwaltungspraxis der Bezirksregierungen
von Beginn an einheitlich erfolgt sei. Personalkosten seien stets als nicht zu berücksichtigen
mitgeteilt worden – die nachträgliche Einfügung sei lediglich eine Klarstellung aber keine Änderung
der Regelung – und aufgrund der Regelungen im Bescheid hinsichtlich des „Liquiditätsengpasses“
könne sich auch kein Vertrauensschutz ergeben. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht
vor.
Das klagende Unternehmen und dessen Rechtsbeistand (Kanzlei Steinbock & Partner) halten diese
Rechtsauffassung für falsch und werden Berufung einlegen. Abzuwarten bleibt auch der Ausgang
anderer Verfahren vor bayerischen Verwaltungsgerichten. Denn der Klage des ersten Unternehmens
hatten sich im Laufe des Jahres 2023 noch weitere Unternehmen angeschlossen. Hier besteht
jedoch wenig Grund zu Optimismus: Es ist wahrscheinlich, dass sich die anderen Gerichte am
Ausgang der ersten Klage orientieren werden und die Klagen ebenfalls abweisen werden. Die
Erfolgsaussichten stehen damit schlechter als vor dem Urteil.
„Nur wenn der bayerische Verwaltungsgerichtshof in der Berufung anders entscheidet als das
Verwaltungsgericht Ansbach, würde sich die Chance zur Abwehr der Rückforderung erhöhen“, sagt
Achim von Michel, Politikbeauftragter im BVMW Bayern. „Diese Situation ist ein Schlag ins Gesicht
für den Mittelstand in Bayern, der sich in gutem Glauben auf die Ankündigungen der Politik verlassen
hatte, es handele sich bei den Soforthilfen um nicht rückzahlbare Zuschüsse.“
Der BVMW Bayern kritisiert außerdem, dass die von der Staatsregierung angekündigte
Härtefallkommission bisher nicht eingesetzt wurde. „Wir müssen davon ausgehen, dass die nun
fälligen Rückzahlungen vor allem kleine Unternehmen und Soloselbstständige hart treffen werden.
Die Krisenjahre und die miserable Konjunktur haben die Rücklagen aufgezehrt, bei Vielen ist längst
nichts mehr übrig“, so von Michel.
Verwaltungsgericht Ansbach weist Klage gegen Rückzahlung der Corona-Soforthilfen ab
Gerichtsurteil zu Corona-Soforthilfen liegt vor (Bild: Pixabay)
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