Zurzeit arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetz zum Schutz der Whistleblower, durch das eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Deadline hierfür ist bereits Ende 2021. Betroffen von diesem Gesetz sind nicht nur große Industriebetriebe. Das neue Gesetz soll bereits für Betriebe ab 50 Mitarbeiter gelten. Mitarbeitern soll so die Möglichkeit gegeben werden, Misstände im Unternehmen anonym zu melden und verbrecherische Handlungen aufzudecken. Im BVMW #afterLunchTreff 62 erklärt Rechtsanwältin Astrid Meyer-Krumenacker, auf was Unternehmen achten müssen, aber auch welche Vorteile durch eine Whistleblowing Hotline für Unternehmen entstehen können: