Die Szenen aus Hollywood-Filmen, in denen Unternehmen Entschädigungen in Millionenhöhe an die Kläger zahlen müssen, kennen viele sehr gut. Dargestellt wird darin die sogenannte Sammelklage oder auch „class action“, die in diesem Umfang bisher nur in den Vereinigten Staaten zu finden ist. Seit 2013 ist dieses Thema im Bundestag Gesprächsstoff und findet sich mittlerweile auch im Koalitionsvertrag der neuen Regierung wieder. Die Rede ist hier von der geplanten Musterfeststellungsklage (MFK) – dem großen rechtspolitischen Vorhaben der Großen Koalition.
Auslöser für diese Pläne ist die drohende Verjährung der Rückzahlungsansprüche im Dieselskandal. Dazu ließ Bundesjustizministerin Katarina Barley verlauten: „Wir werden drohende Verjährungen zum Jahresende 2018 verhindern und deshalb das Gesetz spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten lassen.“
Kennzeichen der Musterfeststellungsklage
Im der Kern der MFK steht eine gerichtliche Feststellung eines Verstoßes. Das Gerichtsverfahren wird dann zu einem Musterprozess, auf den sich potentielle Kläger berufen können – vorerst jedoch ohne Anspruch auf eine direkte Geldzahlung. Der individuelle Schadensersatz wird darauf in einem folgenden Prozess ermittelt.
Die Berufung auf die Musterklage erfolgt durch eine gebührenpflichtige Eintragung in einem eigens dafür eingerichteten Register. Die Klage ist dabei erst zulässig, wenn sie mindestens zehn Verbrauchern helfen kann und sich nach spätestens zwei Monaten 50 Geschädigte im Register gemeldet haben. Vorgesehen ist außerdem, dass nur Verbände vor Gericht ziehen dürfen.
Kritik der mittelständischen Wirtschaft
Verbände der mittelständischen Wirtschaft warnen vor der MFK und befürchten eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild. „Der Gesetzesentwurf birgt […] erhebliche Missbrauchsrisiken, schafft Rechtsunsicherheit und belastet Unternehmen damit unverhältnismäßig“, so der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien in einer Stellungnahme.
Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand hat daher ein Positionspapier mit Verbesserungsvorschlägen an die Bundesjustizministerin verfasst. Darin sollen vor allem unklare Rechtsbegriffe genau definiert werden, um eine Fehlauslegung zu vermeiden. Beispielsweise sind in dem aktuellen Entwurf der MFK eben nur Verbände – beziehungsweise qualifizierte Einrichtungen gemäß § 4 UKlaG – klagebefugt. Hier fordert die AG Mittelstand eine Spezifizierung des Begriffs.
Außerdem werden die Pläne der GroKo als vorschnell kritisiert: „Der Fokus auf den Dieselskandal verzerrt die Diskussion – es drohen übereilte Regelungen“, so der Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages über das Vorhaben. Tatsächlich liegt die MFK besonders seit dem TV-Duell zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem damaligen SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz wieder im Fokus der Bundesregierung. Ebenfalls fragwürdig bleibt, ob der bisherige Entwurf der MFK wirklich die erwarteten Vorteile für den Verbraucher bringt. Wie bei vielen anderen Gesetzesentwürfen gilt hier aber auch, dass eine endgültige Entscheidung noch nicht gefällt ist.