Jede Kreditaufnahme bedeutet eine finanzielle Belastung, denn Zins- und Tilgungsraten schränken zwangsläufig finanzielle Spielräume ein. Von daher gehört die steuerliche Absetzbarkeit zum Wunschtraum manches Kreditnehmers. Allerdings setzt das deutsche Steuerrecht dafür – im Unterschied zu Unternehmenskrediten – recht enge Grenzen. Hier ein Überblick, wann private Kredite steuerlich geltend gemacht werden können.
Das steuerliche Prinzip
Grundsätzlich gilt: Kredite sind immer nur dann steuerrelevant, sofern sie zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte dienen. Damit scheiden alle Kredite, die für Konsum, das private Fahrzeug oder selbst genutzten Wohnraum aufgenommen werden, für einen Ansatz in der Steuererklärung aus. Ansonsten ist zu beachten: geltend gemacht werden können nur die Kreditkosten – in erster Linie die Zinsen -, nicht etwa Tilgungen. Es gibt konkret drei Bereiche, in denen die Absetzbarkeit in Betracht kommt:
1. Finanzierung von Mietimmobilien
Die Vermietung von Immobilien dient dem Zweck, Einnahmen zu erwirtschaften. Diese sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig. Dabei dürfen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Mieterträgen anfallen, abgezogen werden, denn zu versteuern ist nur der Reinertrag. Zu solchen Werbungskosten gehören auch Kreditkosten der Immobilienfinanzierung. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Kredit zum Objekterwerb oder für Modernisierung, Renovierung oder Sanierung aufgenommen wurde. Schwieriger wird es bei Immobilien, die sowohl selbst genutzt als auch vermietet werden. Hier dürfen Kreditkosten nur anteilig – dem Mietanteil entsprechend – angesetzt werden, es sei denn, es lässt sich nachweisen, dass der Kredit sich nur auf die vermieteten Räume bezieht.
2. Beruflich veranlasste Kredite bei Arbeitnehmern
Beruflich veranlasste Kredite sind bei Arbeitnehmern die Ausnahme. Ein Fall ist eine fremdfinanzierte Zweitwohnung in einem anderen Ort als dem Wohnort, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes benötigt wird. Die Finanzierungskosten für eine solche Zweitwohnung dürfen steuerlich geltend gemacht werden – und zwar auch dann, wenn der Kredit für Umzug, Renovierung oder Mietzahlungen genutzt wird.
3. Kredite für selbständige oder freiberufliche Tätigkeit
Bei Selbständigen und Freiberuflern sind die Grenzen zwischen privater und geschäftlicher Kreditaufnahme oft fließend. Kreditkosten dürfen geltend gemacht werden, wenn die Finanzierung erfolgt, um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu erzielen. Das ist zum Beispiel gegeben, wenn ein Kredit genutzt wird, um Büro- und Geschäftsausstattung, Computer oder sonstige technische Arbeitsgeräte anzuschaffen. Auch Autofinanzierungen sind in diesem Kontext steuerlich absetzbar, wenn der Wagen beruflich – im Rahmen einer Außendiensttätigkeit – genutzt wird.
Kredite vergleichen
Da Kreditkosten nur bedingt steuerlich abgesetzt werden können, ist es umso wichtiger, die günstigsten Kreditangebote am Markt zu identifizieren. Eine innovative Möglichkeit zum Vergleich dafür bieten Kreditportale wie Smava.