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Wie steht es um die Altersvorsorge?

Die Altersvorsorge in Deutschland ist eines der zentralen Themen der Politik. Mit der demografischen Entwicklung hierzulande ist das nicht verwunderlich. Doch obwohl die Altersvorsorge auch für Erwerbspersonen eine wichtige Rolle spielen sollte, sind die meisten nur sehr schlecht informiert oder sorgen für ihr Alter schlichtweg falsch.

Die beliebtesten Anlageformen der Deutschen

Eine Umfrage des Instituts Forsa zeigt, worauf die Deutschen ihren Fokus in der Altersvorsorge richten. Am liebsten setzt man hierzulande auf sein Erspartes. Das trifft besonders auf die jüngeren Erwerbspersonen zu. Knapp zwei Drittel der 18 bis 29-jährigen nutzen Sparrücklagen als Anlagemöglichkeit. Jedoch sind Sparkonten, aufgrund der nahezu Nullverzinsung, eine ungünstige Anlageform. So verpassen viele eine Chance auf Rendite.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) liegt in der Umfrage auf dem vierten Platz. Bei den Jüngeren rangiert das Interesse an der Betriebsrente weiter unten. Während im Schnitt 44 Prozent die bAV als Vorsorgeart nutzen, sind es bei den jungen Deutschen nur 33 Prozent. Eine Gesetzesänderung soll hier Abhilfe schaffen und diese Form der Altersvorsorge attraktiver machen.

Neuerung in der betrieblichen Altersvorsorge

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Änderung der betrieblichen Altersvorsorge in Kraft getreten. Das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll die bAV verbessern und vereinfachen. Denn diese Form der Altersvorsorge gilt als sehr komplex. Viele Beschäftige haben oftmals keine Kenntnis über die Möglichkeiten der bAV. Diese Annahme unterstreicht eine Studie des Beratungsunternehmen Aon Hewitt. Rund Zwei Drittel der Befragten hatten angegeben, nichts von dem BRSG gehört zu haben. Darunter gehören vor allem Arbeitnehmer kleinerer Betriebe.

Die wichtigsten Neuerungen im BRSG sind das sogenannte Sozialpartnermodell und die Anhebung steuerfreier Höchstbeiträge. Hier werden Anreize für Unternehmen geschaffen, die Betriebsrente für Geringverdiener auf- bzw. auszubauen. Weitere Punkte sind in unserem Artikel über die Gesetzesänderungen ausgeführt.

Ein positives Ergebnis der Studie gibt es dennoch: Sowohl die Hälfte der Arbeitgeber, als auch der Beschäftigten schätzen die bAV als Sozialleistung sehr. Nur bei kleineren Betrieben ist die Zustimmung eher gering ausgefallen. „Die Informationsdefizite behindern ganz entscheidend die Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Unsere Studie zeigt klar, dass es sowohl bei Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine große Bereitschaft besteht, in die betriebliche Altersversorgung zu investieren.“, so der Aon Hewitt Geschäftsführer.

Sorge um die Zukunft

Die deutsche Bevölkerung sollte sich der weiteren Anlagemöglichkeiten bewusst werden, die es neben dem Sparkonto noch gibt. Gerade bei der Geldanlage mit einer Aussicht auf Rendite schrecken viele zurück, obwohl Wertpapiere viele Vorteile mit sich bringen. Im Endeffekt gilt: Jeder muss sich ausführlich mit seiner Altersvorsorge auseinandersetzen, um nicht mehr nur auf sein Erspartes und die Politik vertrauen zu müssen.

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1 Kommentare

Wolfgang Arndt 20. März 2018 at 12:13

Private Altersvorsorge- angelockt und abgezockt, über 6,3 Millionen Bürger lt. Verein der Direktversicherungsgeschädigten betroffen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zur Deckung der Versorgungslücke bei den Renten wurde und wird die Bevölkerung dazu aufgefordert, private Vorsorge zu betreiben. Dies habe auch ich gemacht und aus meinem Einkommen eine Kaptallebensversicherung mit Kapitalauszahlung über meinen Arbeitgeber finanziert, mir also ein zusätzliches zum Verbrauch bestimmtes Guthaben für das Rentnerdasein erspart.

Das nunmehr aus diesem Teil Beiträge in Höhe von 100 % (Arbeitnehmer- Arbeitgeberanteil und Pflegeversicherung) mit der Begründung erhoben werden, es sei „ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen“(2004, Gesetzesbegründung), kann ich nicht folgen.

Hier führen einfach neue vom Bundestag beschlossene Regelungen zur Veränderung meines abgeschlossenen Vertrages.
Mein Vertrauen in staatliche, soziale Zusagen, ist zutiefst verletzt.
Ich hätte die Kapitallebensversicherung nicht vereinbart, wenn ich diesen Eingriff des Gesetzgebers in mein Vertragsrecht erwartet hätte.

Es ist ein Gebot der Stunde, dieses Unrecht für Millionen von Arbeitnehmern, die sich rechtzeitig und verantwortungsbewusst über ihren Arbeitgeber für eine persönliche Altersvorsorge entschieden und die während der Ansparphase alle staatlichen Pflichten wie Steuer und Sozialversicherungsbeiträge erfüllt haben, nach der Kapitalauszahlung noch einmal, also doppelt, mit dem Arbeitgeber-, dem Arbeitnehmeranteil und der Pflegeversicherung belastet werden, zu beseitigen.
Eine Verbeitragung darf nur einmal anfallen, vorzugsweise in der Einzahlungsphase,
ansonsten wird eine persönliche Altersvorsorge zur Farce.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, den Antrag der Linksfraktion zur „Abschaffung der Doppelverbeitragung“ – Bundestag 19/242 zu unterstützen.

Bitte beziehen Sie in Ihre Überlegungen ein, dass es sich bei der Zahl der Betroffenen letztlich um überwiegend Familien handelt, der Kreis der Betroffenen sich damit nahezu verdoppelt.
Ich bitte Sie weiterhin um Ihren Standpunkt und möchte mich bereits im Voraus für Ihre Bemühungen bedanken!

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Arndt

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