Ausbau eines effektiven, flächendeckenden, bürger- und unternehmensfreundlichen E-Government, Gewährleistung von IT-Sicherheit, Modernisierung des Datenschutzes und vieles mehr. Das gestern verabschiedete E-Government-Gesetz des bayerischen Landtages hat große Ziele. Doch nicht jeder sieht diese Ziele in dem Gesetz richtig umgesetzt. Die Wirtschaft fühlt sich benachteiligt. Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) kritisierte das neue Gesetz: „Zwar ist zu begrüßen, dass es in Bayern nun erstmals einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsverfahren gibt. Ein eklatantes Manko ist aber die fehlende elektronische Identifikation für Unternehmen.“ Im Gegensatz zu Privatpersonen, die sich mit elektronischem Personalausweis oder De-Mail-Verfahren ausweisen können, fehlt Unternehmen, die als Kapital- oder Personengesellschaften firmieren, diese Möglichkeit.
„Bayern wird seiner digitalen Vorreiterrolle hier nicht gerecht“
Driessen bemängelt auch, dass mehr als zehn Prozent der bayerischen Bevölkerung nicht am E-Government teilnehmen können: Für Personen ohne deutschen Pass ist die digitale Identifizierung nicht möglich, obwohl es zumindest für EU-Bürger anerkannte Verfahren dafür gibt. Auch mit dem Zugang zu Daten der Verwaltung ist der BIHK nicht zufrieden. „Die Open-Data-Regelungen greifen deutlich zu kurz. Geo-Daten und Bevölkerungskennzahlen aus allen Bereichen sind die digitalen Rohstoffe der Wirtschaft 4.0 und sollten den Unternehmen und der Wissenschaft unter Vorbehalt unseres strengen Datenschutzes zur Verfügung stehen“, so BIHK-Chef Driessen. Insgesamt werde Bayern hier seiner digitalen Vorreiterrolle also nicht gerecht.
Das neue Gesetz verspricht Kostensenkungen
Doch die bayerischen IHKs sehen durchaus auch positive Entwicklungen durch das neue Gesetz. Es sei ein Fortschritt, dass die digitale Kommunikation mit der Verwaltung nun auf rechtlich sicheren Beinen steht. „Bei durchschnittlich 130 Behördenkontakten jedes Unternehmens pro Jahr kann ein digitales Angebot der Verwaltung viel Geld sparen und die Bürokratiekosten deutlich senken“, sagt Driessen. Die bayerische Staatsregierung rechnet mit einer jährlichen Effizienzrendite von bis zu 1,5 Milliarden Euro durch das Gesetz. Diese Schätzung ist laut BIHK äußerst optimistisch, weil die vollständige Umsetzung von E-Government-Verfahren im Freistaat durch die vielen „Kann“-Klauseln im Gesetz noch in weiter Ferne ist.