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Wirtschafts-Identifikations-nummer: Einfach und digital

Weniger Bürokratie und effizienterer Datenaustausch – das verspricht die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit November 2024 automatisch vergibt. Zugeteilt wird die W-IdNr. allen Personen, die sogenannten „wirtschaftliche Tätigkeiten“ nachgehen, sowie Juristen und Personenvereinigungen. 

Steueridentifikation nur für die Wirtschaft 

Die W-IdNr. ist der neue Indikator für den deutschen Wirtschaftssektor – auf steuerlicher Ebene. Sie hilft Behörden, eindeutig zwischen Privatpersonen und Wirtschaftssubjekten zu unterscheiden und unternehmerische Aktivität leichter für entsprechende „Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren“ auszumachen. Sie ist die eindeutige Abgrenzung zur Steueridentifikationsnummer von Einzelpersonen.   

Betroffen sind alle Bereiche vom Handelsgewerbe bis zum Dienstleistungs- und Investmentsektor – einschließlich freiberuflicher Tätigkeiten und Eigenständiger.  

Für Steuerbehörden bedeutet die Einführung der W-IdNr. einen weiteren Schritt in Richtung digitale Transformation: Bürokratische Bearbeitungsprozesse beschleunigen sich durch die digitale Datenerfassung. Langatmige Verwaltungsprozesse entfallen. Steuerstellen können effizienter miteinander kommunizieren, bundesweit auf die Daten zugreifen und so Informationen schneller austauschen. Gearbeitet wird nach dem sogenannten „Once-Only-Prinzip“: Daten einmal eintippen, hochladen und fertig. Das wiederholte Eingeben gleichbleibender Informationen entfällt. 

Wie sieht die neue Wirtschaftsnummer aus? 

Die W-IdNr. beginnt mit dem Länderkürzel „DE“, gefolgt von einer individuellen Zahlenkombination mit neun Stellen. Jede Geschäftstätigkeit erhält eine eigene Ziffer, die eine genaue Zuordnung zwischen Wirtschaftstätigkeit und Person oder Gewerbe ermöglicht. Besonders bei mehreren Tätigkeiten vereinfacht die Nummerierung die Zuweisung. 

Die W-IdNr. ist kostenlos und muss nicht beantragt werden. Informiert werden Betroffene entweder durch das Bundessteuerblatt oder über die elektronische Steuererklärung (ELSTER). Bis zum 31. Dezember 2026 muss die Identifikationsnummer in der elektronischen Steuererklärung noch nicht angeben werden. Die Vergabe der W-IdNr. ist derzeit noch nicht abgeschlossen, das Ende der sukzessiven Verteilung ist für November 2026 geplant. 

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