Zum 1.Januar 2013 dürfen die Steueranmeldungen für Umsatzsteuer und Lohnsteuer nur noch zertifiziert übertragen werden. Das bedeutet: Der Datenübermittler muss sich persönlich bei der Finanzverwaltung registrieren lassen (Elster-Online). Für diese Neuregelung gibt es keine Übergangsfrist. Da die Registrierung etwas Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie bereits jetzt die Weichen stellen. Die Neuregelung ist stichtagsbezogen. Bereits die Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2012 bzw. November 2012 müssen bei Dauerfristverlängerung zertifiziert übertragen werden.
(Quelle: „FUCHSBRIEFE“ 66. Jahrgang/ 81 vom 15. Oktober 2012 / IBWF)