Die Rückmeldungen zu den Corona-Soforthilfen, die von der Staatsregierung im Herbst
2022 überraschend gefordert wurden, laufen schleppend. In gut zwei Wochen läuft die Frist, die von
der Staatsregierung bereits um ein halbes Jahr verlängert wurde, ab. Für mögliche Härtefälle gibt es
nun doch mehr Zeit.
„Es haben nur 45% der Betroffenen eine Rückmeldung zu den Corona-Soforthilfen mit Überprüfung
ihres Liquiditätsengpasses abgegeben. Das geht aus der Antwort auf unsere Anfrage hervor. Damit
stehen die Rückmeldungen von über 120.000 Personen noch aus. Wenn man bedenkt, dass das
Land in vierzehn Tagen in die Weihnachtsferien geht und die Frist zur Rückmeldung am 31.12.2023
ausläuft, sind diese Zahlen alarmierend: viele werden an den Feiertagen nicht wissen, wie es weiter
geht für sie. Für mögliche Härtefälle ist etwas länger Zeit, sie müssen aber alle individuell überprüft
werden. Nachdem die angekündigte Härtefallkommission, die wir Landtags-Grüne bereits im Februar
gefordert hatten, nicht einmal benannt ist, geht die Hängepartie für alle Betroffenen noch einmal
weiter. Sie dauert damit in Summe fast eineinhalb Jahre. Warum sich die Staatsregierung der
Forderung von uns Grünen, die Rückforderungen auszusetzen, bis die rechtlichen Fragen eindeutig
geklärt sind, entzieht, bleibt in der jetzigen Situation erst recht ein Rätsel.“ so Sanne Kurz,
Landtagsabgeordnete der Grünen.
Staatsregierung kippt willkürliche Zinsforderungen
Auch wenn es in dem verworrenen Prozess der Rückforderungen von Corona-Soforthilfe noch viele
Fragezeichen gibt, einen Teilerfolg können die Grünen und der BVMW jedoch verbuchen:
„Durch intensiven Austausch mit dem bayerischen Wirtschafts- und dem Finanzministerium konnten
wir bewirken, dass Soforthilfe-Empfänger bis Ende des Jahres keine Zinsen auf die gegebenenfalls
zu viel erhaltenen Zahlungen entrichten müssen. Diese Klarstellung war nötig, weil wir aus unserem
Mitgliederkreis erfahren hatten, dass in einigen Regierungsbezirken bereits willkürlich Zinsen in
Rechnung gestellt wurden, in anderen hingegen nicht. Im Sinne einer gerechten Lösung für alle
Betroffenen begrüßen wir die jetzt erfolgte, einheitliche Regelung der Staatsregierung natürlich
sehr“, sagt Achim von Michel, Beauftragter für Politik im Verband Der Mittelstand. BVMW in Bayern,
und ergänzt. „Die Rechtsanwaltskanzlei Steinbock & Partner weist außerdem darauf hin, dass Ende
Januar ein erster Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Ansbach stattfinden wird.“
2 Kommentare
Guten Tag – gibt es denn ein update – der 31.12.2023 rückt immer näher—-Beste Grüße Bernd Müller
Hallo – die Rückmeldefrist blieb unverändert zum 31.12.2023 bestehen – Ende Januar wird das Gerichtsverfahren starten, dann wissen wir hoffentlich mehr!