Ob eine private Krankenversicherung in Betracht kommt, ist vor allem eine Frage des Berufs und des Einkommens. Die meisten Beschäftigten sind in einem Angestellten-Verhältnis tätig. Dann besteht grundsätzlich die Pflicht zur Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Insofern das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Wir zeigen auf, welche Berufsgruppen, welche Möglichkeiten zur Versicherung in der PKV haben.
Angestellte in der PKV
Generell haben nur besserverdienende Angestellte einen Zugang zur PKV. Zudem sollte man sich seinen Gesundheitsstatus ansehen sowie das Alter und die familiäre Situation. Gerade Familien fahren mit der GKV günstiger, da in der PKV jedes Familienmitglied einzeln versichert werden muss. Allerdings bietet die PKV in der Regel ein höheres Leistungsniveau an. Optional kann man auch gesetzlich versichert bleiben und eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Das ist in vielen Fällen sinnvoller, als ein kompletter Wechsel. Denn: Ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wird vom Gesetzgeber sehr erschwert und ist in manchen Fällen gar nicht mehr möglich.
Beamte in der PKV
Wer Beamter ist, unterliegt keiner Versicherungspflicht in der GKV. Hier darf man frei wählen, und tatsächlich ist bei Beamten mehrheitlich eine PKV vorteilhafter. Das liegt daran, dass die Beihilfe des Dienstherrn genutzt werden kann. Diese erstattet 50 bis 80 Prozent der anfallenden Kosten. Somit wird die PKV nur für die restlichen Prozente benötigt. Somit zahlen Beamte nur anteilige Beiträge, die meist niedrig ausfallen. In der GKV gibt es allerdings weder einen Beihilfeanspruch noch einen Arbeitgeberzuschuss.
Selbstständige und Freiberufler in der PKV
Auch Selbstständige haben die freie Wahl zwischen der GKV und der PKV. In beiden Fällen muss man die Beiträge zu 100 Prozent alleine tragen, da es keinen Arbeitgeber gibt, der einen Zuschuss übernimmt. Bei jüngeren Selbstständigen ist die PKV mehrheitlich die günstigere Option, da bei deren Beiträgen nur das tatsächlich versicherte Risiko zählt. Wer älter wird und dann auch mehr gesundheitliche Probleme bekommt, muss dann allerdings auch immer mehr zahlen. Eine Rückkehr in die GKV ist im Alter dann nicht mehr möglich. Freiberufler werden im Prinzip auch wie Selbstständige behandelt. Eine Ausnahme gibt es für Freiberufler, die unter das Künstlersozialgesetz fallen, also Künstler, Autoren, Journalisten, Publizisten, etc. Hier gelten trotz Selbstständigkeit ähnliche Regelungen wie bei beschäftigten Arbeitnehmern. Die Künstlersozialkasse tritt quasi als Arbeitgeber ein und übernimmt dessen Zuschüsse zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.